3G-Regel nun auch in logopädischen Praxen
Die neue 3G-Regel gilt nun auch für Heilmittelerbringer, daher auch für die Logopädie.
Der Zutritt zu unseren Praxisräumen ist daher nur mit folgenden Nachweisen möglich:
- geimpft (bitte Impfnachweis vorzeigen)
- getestet (Test nicht älter als 24 Std., PCR-Test 48 Std.)
- genesen (bitte ärztlicher Genesungsnachweis)
Ausgenommen von dieser Regel sind:
- Kinder unter 6 Jahren
- Schüler (Schultestungen zählen als Nachweis)
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Weitere Meldungen

Frohes neues Jahr!
Sa, 01. Januar 2022

Frohe Weihnachten!
Fr, 24. Dezember 2021

