3G-Regel nun auch in logopädischen Praxen

Die neue 3G-Regel gilt nun auch für Heilmittelerbringer, daher auch für die Logopädie. 

 

Der Zutritt zu unseren Praxisräumen ist daher nur mit folgenden Nachweisen möglich: 

  • geimpft (bitte Impfnachweis vorzeigen) 
  • getestet (Test nicht älter als 24 Std., PCR-Test 48 Std.) 
  • genesen (bitte ärztlicher Genesungsnachweis) 

 

Ausgenommen von dieser Regel sind: 

  • Kinder unter 6 Jahren 
  • Schüler (Schultestungen zählen als Nachweis) 

 

Wir bitten um Ihr Verständnis! 

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Veröffentlichung

Mi, 01. September 2021

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