Was versteht man unter einer logopädischen Therapie?
In einer logopädischen Therapie werden Menschen jeder Altersgruppe behandelt, die Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörungen haben. (Infos zu einzelnen Störungsbildern finden Sie hier.)
Die Therapie wird in folgende Bereiche unterteilt:
Diagnostik
Zu Beginn der Behandlung wird ein Erstgespräch (Anamnese)
durchgeführt. Weitere, auf den jeweiligen Patienten abgestimmte Tests dienen der Beurteilung und Einschätzung der bestehenden Problematik.
Aufgrund der Ergebnisse der Diagnostik erstellen wir im Anschluss einen Therapieplan für jeden Patienten.
Therapie
Die Therapie wird für jeden Patienten individuell geplant und durchgeführt. Ein Hauptanliegen von uns ist hierbei das ressourcenorientierte Arbeiten – und nicht das symptomorientierte.
Die Förderung von Kindern erfolgt in der Regel spielerisch, da gerade kleinere Kinder vor allem über das Spiel und mit Freude daran lernen.
Beratung
Begleitend zur Therapie findet die Beratung statt, auf die wir großen Wert legen. Die Eltern erhalten nach jeder Behandlungseinheit Informationen über den Verlauf der Stunde, sowie eine Erläuterung der häuslichen Aufgaben.
Bei Fragen rund um Störungsbilder, Durchführung der Aufgaben oder Anwendung im Alltag stehen wir jederzeit beratend zur Seite.
Wie bekomme ich Logopädie?
Logopädie wird über einen Arzt verordnet, der den Behandlungsbedarf feststellt. Ohne eine Verordnung dürfen wir nicht mit einer Therapie starten.
Verordnende Ärzte können sein:
Hausarzt, Kinderarzt, Neurologe, HNO- Arzt, Zahnarzt, Kieferorthopäde oder andere Fachärzte
Nachdem Ihr Arzt logopädischen Förderbedarf festgestellt hat, wenden Sie sich an eine logopädische Praxis. Da eine Verordnung zwischen Ausstellung und Beginn nur 28 Tage gültig ist, kann es sein, dass der Arzt Ihnen diese erst dann ausstellt, sobald Sie einen Termin in einer logopädischen Praxis erhalten haben.
Wer übernimmt die Kosten für die logopädische Behandlung?
Die logopädische Therapie wird bei Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Sofern keine Befreiung vorhanden ist, müssen Erwachsene einen Eigenanteil der Kosten übernehmen. Privat Versicherte sollten sich im Vorfeld bei der Krankenkasse bzgl. der Kostenübernahme informieren.

